Auch nach Einführung der Getrenntsammlungspflicht gilt: Bitte unterscheiden Sie zwischen Textilmüll und Kleiderspenden!
🔹 Kleiderspenden: Nur gut erhaltene, tragbare Kleidung hilft gemeinnützigen Organisationen.
🔹 Textilmüll: Kaputte oder stark verschmutzte Kleidung gehört weiterhin in die Restmülltonne.
Weitere Informationen finden Sie hier.